Speaker
Dr. Michael Brüggemann, Taylor Wessing
Inhalt
Kommunale Häuser und Krankenkassen unterliegen der Ausschreibungspflicht und müssen IT-Systeme bei Überschreitung des EU-Schwellenwertes europaweit ausschreiben. Auch private und kirchliche Häuser sind bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln dem Vergaberecht unterworfen.
Anbieter von Software und kompletten IT-Lösungen im klinischen Gesundheitswesen müssen deshalb mit den für Vergabeverfahren geltenden „Spielregeln“ vertraut sein. Nur so lassen sich Ausschlüsse vom Verfahren aufgrund formaler Fehler vermeiden.
Das Webinar vermittelt in drei je einstündigen Sessions Grundlagen und praktische Tipps für Unternehmen und Bieter zum Vergaberecht im Gesundheitswesen